Unsere Profileistungen in Barnim, Uckermark und Märkisch-Oderland bringen für Sie schnell und kostengünstig beweisbare Bewertungen und sorgen somit für Ihre Sicherheit.

unfall eberswalde gutachtenWir empfehlen…

die Beauftragung eines Kfz-Gutachtens, denn es ist als Geschädigter Ihre Aufgabe, Ihren Schaden zu beweisen. Daher ist es wenig sinnvoll, bei der gegnerischen Versicherung lediglich anzuzeigen, dass Ihr Kfz kaputt ist. Der Unfallgegner wird das in der Regel bestreiten. Bei Verkehrsunfällen ist es grundsätzlich notwendig zu beweisen, dass der Schaden auch wirklich ein Ergebnis des Unfallhergangs ist und nicht versucht wird, der gegnerischen Versicherung einen schon älteren Schaden als Folge des Verkehrsunfalles zu präsentieren.

Bei Bagatellschäden kann aber auch schon ein Kostenvoranschlag ausreichen. In einem Haftpflicht-Schaden-Fall wird ein Bagatellschaden gern bis zu einer Summe von ca. 1000 Euro angenommen, bei einem Kasko-Schaden-Fall liegt hier die Grenze bei etwa 2.000 Euro. Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden im Zweifelsfall eine Beratung mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hier kann oft schon geklärt werden, dass dem Geschädigten durch einen Kostenvoranschlag im konkreten Fall keine Ansprüche verloren gehen.

Wir beraten bei einem…

Gutachten berlinKostenvoranschlag

Viele Geschädigte erfragen die Reparaturkosten bei entstandenen Unfallschäden.
Die Werkstatt übergibt dann ein verbindliches Preisversprechen über die Reparaturkosten in Form eines Kostenvoranschlages.

Gelegentlich kommt es hierbei zu Fehleinschätzungen was die Kostenhöhe der Schäden anbelangt, denn oft wird das wahre Ausmaß erst während des Reparaturvorganges entdeckt.
Im Versicherungsfall muss geklärt werden, ob die Versicherung des Schadenverursachers die Kosten des Kostenvoranschlags übernimmt. Eine Schadenabwicklung mit Hilfe eines Kostenvoranschlags findet in der Regel nur in Ausnahmefällen oder bei sehr geringem Schaden statt.

Im Beweisverfahren vor Gericht dienen Kostenvoranschläge nicht als Beweis vor Gericht sind.

Wir beraten Sie gerne ausführlich, ob ein Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung genügen würde oder Sie doch lieber ein Gutachten erstellen lassen sollten.

Wir erstellen…

KURZGUTACHTENKfz Wertgutachten

Wollen Sie wissen, wie hoch der Marktwert, bzw. der Zeitwert Ihres Fahrzeugs ist?

In der Regel benötigen Sie eine belastbare Bewertung Ihres Kfz bei einem zu Ende gehenden Leasingvertrag, bei einem Gebrauchtwagenkauf oder auch nach einem Unfall, um den Wert Ihres Fahrzeuges realistisch und belastbar einschätzen zu können.

Bei Besitzern von wertvollen Fahrzeugen oder Oldtimern ist die Wertermittlung zur Auswahl der richtigen Versicherung für das Fahrzeug dringend empfohlen.

Unsere Wertgutachten sind fundierte Darstellungen und Informationen über den Gesamtzustand, die technischen Daten, die Optik und die Ausstattung des Fahrzeugs. Diese Angaben werden aussagekräftig bebildert.

Als Sachverständige sind wir dazu verpflichtet, diese objektiv und unabhängig zu erarbeiten und für Jeden verständlich und nachvollziehbar zu gestalten.

Nach einem eventuellen Unfall lassen wir auch eingetretene Sachschäden, eine Reparaturkostenkalkulation, den Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert oder auch den Mindestwert mit in die Dokumentation einfließen. Die Kosten berechnen sich nach Zeitaufwand und mitunter nach der Schadensart bzw. -höhe.

Beweissicherungsgutachten BernauBeweissicherungsgutachten

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Um nach einem unverschuldeten Unfall eine Absicherung zur Schadenkostenerstattung zu haben, benötigen Sie ein anerkanntes Beweissicherungsgutachten.

Hierfür dokumentieren wird als Sachverständige den Zustand Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall und der damit einhergehenden Beschädigung, mit Hilfe von professionellen und aussagekräftigen Fotos und Berechnungen. Gemeinhin sind Beweissicherungsgutachten in juristischen Verfahren absolut notwendig, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Im Allgemeinen werden Beweissicherungsgutachten von Privatpersonen in Auftrag gegeben. Ebenfalls können Gutachten im Auftrag eines Gerichts in einem Beweissicherungsverfahren in Auftrag gegeben und erstattet werden. Die Berechnung für die Erstellung von Beweissicherungsgutachten erfolgt hierbei nach dem erforderlichen Zeitaufwand oder bei gerichtlicher Beauftragung entsprechend Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Auch wenn die Reparatur Ihres Fahrzeuges nicht ordnungsgemäß oder fehlerhaft ausgeführt wurde, es zu Folgeschäden (Motorschaden oder Getriebeschaden) kam, oder der Verdacht auf Tachomanipulation (Manipulation der km-Laufleistung) vorliegt, sind Beweissicherungsgutachten unbedingt notwendig, um Ihre Verbraucherrechte zu stärken.

Oldtimer GutachtenProfessionelle Oldtimer-Gutachten

Sie lieben das luxuriöse Lebensgefühl als Besitzer oder Fahrer eines Oldtimers? Sie schätzen Tradition, Stil und Werte?

Gut erhaltene Altautos als Anlageform liegen im Trend und Oldtimer werden immer beliebter. Man fährt ein nicht alltägliches Auto und bei einer guten Wartung und Pflege findet ein Wertverlust nur selten statt. Eher erhöht sich noch mit den Jahren der Wert Ihres Liebhaberstückes. Je nach Modell, Ausstattung und produzierter Stückzahl ist eine ordentliche Wertsteigerung über die Jahre oft der Fall.

Als professionelle Kfz-Gutachter befassen wir uns seit vielen Jahren mit der Begutachtung von Oldtimern, insbesondere der Marken Mercedes-Benz, BWM, Porsche, Volkswagen, Opel und Ford.

Die Begeisterung für Automobile ist fast so alt wie das Auto selbst! Um neben Ihrem persönlichen Spaß und dem Genuss eines besonderen Fahrzeuggefühls auch passgenau über den Wert des „Lieblings“ informiert zu sein, empfiehlt sich ein professionelles Oldtimer-Gutachten von uns.

In der Zwischenzeit haben sich gut erhaltene Oldtimer als vielversprechende Wertanlage entwickelt. Neben den Versprechungen zählen hier unbedingt Fakten! Diese fassen wir professionell in Ihrem Oldtimer-Gutachten, nach sorgfältiger Prüfung und Begutachtung -gerne bei Ihnen vor Ort- für Sie zusammen.

Gutachten KFZ BerlinKurzgutachten

Wenn bei der Regulierung eines Kfz-Schadens kein komplettes Haftpflichtschadengutachten nötig ist, liegt die Erstellung eines Kurzgutachtens nahe.

Die Versicherung des Schadenverursachers bezahlt ein Gutachten erst ab einer sogenannten Bagatellschadengrenze. Diese liegt, wie eingangs erwähnt, bei ca. 1.000,00 €.

Die gegnerische Versicherung übernimmt nicht die entstandenen Kosten für die Gutachtenerstellung bei Schäden, die unter diese Grenze fallen.

Ein Kurzgutachten hat für Sie und die an der Schadensregulierung beteiligten eine höhere Aussagekraft als ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt und dient so zur Beweissicherung der durch einen Unfall entstandenen Schäden.

Unsere professionellen Kurzgutachten beinhalten aussagekräftige Beweisfotos, eine Kurzbeschreibung der Schadenereignisse, die benötigte Kalkulation der Reparaturkosten sowie wichtige Fahrzeugdaten.

Bei einer Schadenersatzklage beweist ein Kurzgutachten besser als ein einfacher Kostenvoranschlag Ihre Ansprüche und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

Kontakt Filiale Eberswalde

Kfz Sachverständigenbüro Mahlitz
Bergerstraße 104
16225 Eberswalde

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